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In diesen Fällen greift die Reiserücktrittversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung ist für den Verbraucher ein zusätzlicher Schutz, wenn er eine gebuchte Reise aus unterschiedlichen Gründen nicht antreten kann. Durch die Versicherung werden die entstehenden Kosten in Gänze, oder aber in Teilen abgefangen und die versicherte Person kann sich im Prinzip entspannt zurücklehnen.
Grundsätzlich hängt der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung von der persönlichen Situation und von der Art der gebuchten Reise ab. Auch die Höhe des Reisepreises kann entscheidend sein

Wann Ihnen die Rückstrittsversicherung hilft ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Die meisten Angebote greifen dann, wenn die versicherte Person die Reise unverschuldet nicht antreten kann. Das ist zum Beispiel bei einer Erkrankung der Fall.

Es lohnt sich immer einen Blick auf die Konditionen im Vertragswerk zu werfen. Denn hier ist in der Regel sehr detailliert aufgelistet, in welchen Fällen die Versicherung greift und man den Versicherungsschutz beanspruchen kann. Folgende Gründe können dort aufgeführt sein:

  • Krankheit
  • Tod
  • Erkrankung mitreisender Personen,
  • Katastrophenfall im Reiseland
  • Änderung der persönlichen Verhältnisse

Inhalt

Bis zu welchem Zeitpunkt sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Es gibt zwei Arten von Versicherungsverträgen, die regelmäßig abgeschlossen werden können. Die eine Versicherung wird oft vom Reisebüro oder vom Reiseveranstalter direkt angeboten und bezieht sich ausnahmslos auf diese eine Reise. Oft sind hier sehr attraktive Angebote dabei, die ausgesprochen kostengünstig sind. Allerdings gibt es bei diesen Versicherungen viele Ausschlussgründe, bei denen die Versicherungsleistung unter Umständen nicht greift.

Die andere Möglichkeit ist der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung bei Ihrem Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler. Hier sollte die Beratung umfassender sein als bei einem Abschluss beim Reiseveranstalter. Unsere Angebote beinhalten einen sehr umfassenden Versicherungsschutz, so dass Ihnen er Ärger bei der Urlaubsplanung erspart bleibt. Hier gibt es auch die Möglichkeit Jahresverträge abzuschließen, in denen alle Ihre getätigten Reisen versichert sind. Das lohnt sich oft schon bei 2 Reisen im Jahr.

Der Vertrag sollte also auf jeden Fall sehr gut geprüft werden, bevor die Unterschrift darunter gesetzt wird. Es gibt auch Versicherungen, die in anderen und gängigen Versicherungen, oder in Mitgliedschaften bei Verbänden oder Vereinen mit eingeschlossen sind. Man sollte diese Verträge, sofern sie mit einer anderweitigen Mitgliedschaft verbunden sind, auf jedem Fall im Hinterkopf behalten, um eine unnötige zusätzliche Versicherung vermeiden zu können. Die pauschalen Angebote mit langer Vertragslaufzeit sind in der Regel die beste Option, auch wenn sie sich nicht auf eine bestimmte Reise beziehen.

Welche Kosten fallen für eine Reiserücktrittsversicherung an?

Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung können teilweise sehr stark variieren. Die abgesicherte Versicherungsleistung spielt hier eine sehr große Rolle, aber auch andere Faktoren wie das Alter des oder der Reisenden, eventuelle Gruppen- oder Familienverträge oder das Zielreiseland können den Beitrag beeinflussen. Angebote durch die Reiseveranstalter sind in der Regel weitaus teurer, dafür fallen die Kosten auch nur einmalig an und werden durch die Bezahlung der gesamten Reise abgegolten. Bei langfristig ausgelegten Verträgen sind die monatlichen Kosten sehr niedrig. Oft kostet eine Versicherung für den Reiserücktritt weniger als 10 Euro im Monat. Die Kosten können sich kumulieren, weswegen diese Versicherungen nur für Verbraucher mit einer Leidenschaft für das Reisen sinnvoll sind.

Welche Dokumente und Atteste müssen bei einem Reiserücktritt vorgelegt werden?

Das hängt vom individuellen Fall ab, und davon, ob eine Reiseunfähigkeit oder eine schwere Krankheit vorliegt. Im Falle einer Reiseunfähigkeit wären beispielsweise Dokumente denkbar, welche die notwendige Pflege der verwandten Person belegen. Oder aber der Nachweis der verpassten Prüfungsleistung, nebst Nachweis über einen Ersatzprüfungstermin während der geplanten Reisezeit. Anders sieht es bei einer schweren Erkrankung aus. Hier muss durch den Hausarzt eine ärztliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung erstellt werden. Dieses Attest muss dem Versicherer vorgelegt werden, damit die Versicherungsleistung ausgezahlt werden kann. Der Arzt bescheinigt darin, dass die Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann und eine dringende ärztliche Behandlung zwingend notwendig ist.

Was sind Reiseunfähigkeit und schwere Krankheit aus Sicht eines Versicherers?

Die Reiseunfähigkeit ist ein sehr schwammiger Begriff und kann viele Ursachen haben. Beispielsweise kann eine vor einem Jahr geplante Reise dann nicht angetreten werden, wenn eine Schwangerschaft vorliegt und das Fliegen im Flugzeug, oder eine ärztliche Begleitung der Schwangerschaft im Ausland nicht möglich und nicht gewünscht sind. Eine Reiseunfähigkeit kann aber auch eintreten, wenn sich die persönlichen Verhältnisse stark ändern. Zum Beispiel sind die Eltern nicht reisefähig, wenn die Tochter eine wichtige Prüfungsleistung erbringen muss, oder selbst einer Krankheit erlegen ist und elterliche Betreuung zwingend notwendig ist. Ein Pflegefall in der Verwandtschaft kann, je nach Versicherungsvertrag, ebenfalls zu einer Reiseunfähigkeit führen. Entscheidend bei der Einordnung der Reiseunfähigkeit ist der Versicherungsvertrag. Deswegen sollte man vor dem Abschluss noch einmal nachhaken und sich über die Vertragskonditionen im Detail ausführlich informieren.

Reiserücktritt bei schwerer Krankheit

Eine schwere Krankheit ist vergleichsweise leicht erklärt und in allen Verträgen abgesichert. Als schwere Krankheit ist dabei nicht notwendigerweise eine Erkrankung zu bezeichnen, die einer fortlaufenden ärztlichen Behandlung oder eines Aufenthaltes im Krankenhaus bedarf. Eine Erkältung ist keine schwere Krankheit, aber ein schwerer grippaler Infekt gehört auf jeden Fall in die Kategorie. Die Schwere der Krankheit nachzuweisen, liegt dabei immer in der Hand der versicherten Person. Dieser Nachweis kann durch ein ärztliches Attest sehr leicht erbracht werden.

Unser Fazit: Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Hier muss man die Kosten für die Reise gegen die Kosten der Versicherung abwägen. Dabei gilt die Regel, dass die Versicherung oft sehr kostengünstig ist und die Stornokosten für die Reise meist sehr hoch. Die Stornokosten bemessen sich zeitlich und je näher der Zeitpunkt des Reiserücktritts am geplanten Starttermin der Reise liegt, umso höher sind die Kosten. Kleiner Tipp am Rande: Ein Reiserücktritt muss sofort gemeldet werden und es ist nicht gut, wenn die Meldung verspätet erfolgt. Bei einer Bahnreise im Wert von 50,00 Euro lohnt sich die Versicherung nicht. Allerdings spart man schon Geld bei einer Reise im Wert von 300,00 Euro, bei der die Stornokosten bei Reiserücktritt bei 270,00 Euro liegen würden und die Kosten für die Versicherung lediglich 5,00 Euro betragen. Wer viel reist, der sollte sich grundsätzlich umfassend absichern und so die Versicherungsleistung maximieren. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist insgesamt gesehen immer eine gute Idee und sichert Verbraucher vor hohen Stornogebühren ab.

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