Reicht meine gesetzliche Krankenversicherung, wenn ich in Europa reise?
Haben wir schon ein geeintes Europa bei der medizinischen Versorgung?
Keineswegs. Die verschiedenen europäischen Länder haben unterschiedliche Sozialversicherungssysteme und unterscheiden sich damit oft in wesentlichen Punkten vom deutschen System, wie wir es gewohnt sind. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet grundsätzlich in Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Oft werden jedoch bestimmte Leistungen nicht übernommen, die uns selbstverständlich erscheinen.
Darüber hinaus gibt es landesüblich nur eine Versorgung in staatlischen Einrichtungen und es ist mit Wartezeiten, Selbstbeteiligungen oder anderen Zuzahlungen zu rechnen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung gibt Ihnen hohe Sicherheit für kleines Geld und ohne großen Aufwand.
Was ist standardmäßig nicht versichert?
Es gibt eine Reihe von Risiken, die in einer „normalen“ Krankenversicherung selbstverständlich versichert sind, die bei einer Reisekrankenversicherung nicht versichert sind. Zum Beispiel sind Behandlungen, die schon vor Reiseantritt bekannt sind, die aber aber aus medizinischen Gründen auch während des Urlaubs statt finden müssen (z.B. Dialyse), nicht versichert.
In der Zahnmedizin sind meist nur schmerzstillende Behandlungen versichert. Aufwendige Zahnbehandlungen oder Zahnersatz ist nicht versichert. Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und Provisorien nach einem Unfall sind jedoch meist mitversichert.
Nicht versichert ist in der Regel außerdem:
- Anschaffungen und Reparaturen von Hörgeräten und Sehhilfen.
- Behandlungen von Suchterkrankungen
- Eine Reise, die das Ziel hat sich im Ausland zu behandeln
- Pflegebedürftigkeit und Verwahrung
- Psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung sowie Hypnose
- Behandlungen durch Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet
Was ist im Schadensfall normalerweise zu tun und zu beachten
Der Schaden muss möglichst gering gehalten werden und der Versicherer muss unverzüglich informiert werden.
Folgende Unterlagen müssen nach einer Behandlung einreicht werden:
- Versicherungsnachweis
- Buchungsbestätigung z.B. des Reiseveranstalters
- Angabe der Diagnose
- Behandlungsbericht
- Anschrift und Mitgliedsnummer der Krankenversicherung der erkrankten / versicherten Person
Diagnose und Behandlung sollten eindeutig formuliert sein und möglichst auf deutsch oder englisch sein, damit die Auszahlung reibungslos abläuft.