Reiseversicherung für ausländische Gästegruppen bis zu einem Jahr
HanseMerkur

Auslandskrankenversicherung, Spezialversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung
ambulante Behandlung, Medikamente, stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Krankentransporte, Rücküberführung, u.v.m.
Reiseunfall-Versicherung
Leistung im Todesfall, im Invaliditätsfall, Bergungskosten
Reisehaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung des täglichen Lebens, Mietsachschäden, Abschiebekosten, Schäden im Haushalt der Gastfamilie
Notfallversicherung
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise, bei Strafverfolgung, Hilfe bei Verlust von Kreditkarten oder Reisdokumenten
Geltungsbereich
Deutschland

Preisbeispiele:

Beispielspreis Auslandskrankenversicherung
1,25 Euro/ Tag
Beispielspreis Zusatzpaket
0,27 Euro/ Tag

Reiseversicherung für ausländische Gästegruppen bis zu einem Jahr

Was ist versichert?

Beinbruch beim Schüleraustausch oder Lebensmittelallergie während der Reise mit der Reisegruppe – wenn Besuchern in Deutschland ein Missgeschick passiert, geht medizinische Hilfe oft auf eigene Rechnung. Eine Reiseversicherung für ausländische Gästegruppen bietet optimalen Schutz im Krankheitsfall: Wir erstatten die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder Krankentransporte.  Egal, ob auf einem Kurztrip oder bei längeren Aufenthalten bis zu einem Jahr.

Unser Tipp für sorgloses Reisen: Kombinieren Sie die Krankenversicherung für ausländische Gästegruppen mit einer Reise-Unfall-, Reise-Haftpflicht, Notfall- oder Reisegepäck-Versicherung.

Wie viele Personen umfasst eine Gruppe?

Eine Gruppe besteht aus mindestens 3 gemeinsam reisenden Personen. Das Reisedatum und das Reiseziel müssen für alle Gruppenreisenden identisch sein.

Bis wann kann ich meine Reiseversicherung abschließen?

Die Versicherung für ausländische Gästegruppen können Sie jederzeit – auch nach Einreise – abschließen. Wenn Sie die Reiseversicherung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise abschließen, besteht keine Wartezeit. Schließen Sie zu einem späteren Zeitpunkt ab, besteht eine Wartezeit von 31 Tagen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich krank werde?

Der 24-Stunden-Notruf-Service der Hanse Merkur hilft Ihnen rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 40 5555-7877 weiter. Das Experten-Team gibt Ihnen Verhaltenstipps, stellt den Kontakt zu Ärzten und Krankenhäusern her oder organisiert bei Bedarf einen Krankenrücktransport. Nach der Reise füllen Sie das Online Schadensformular asu und die Ausgaben werden schnellsmöglich erstattet.

Endet die Versicherung vorzeitig, falls die Gruppe früher in ihr Heimatland zurückreist?

Die Reiseversicherung für ausländische Gäste können Sie zur nächsten Prämienfälligkeit kündigen, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig beenden. Wir erstatten die Versicherungsprämie anteilig. Reichen Sie innerhalb von 31 Tagen nach Ende des Auslandsaufenthalts einen geeigneten Nachweis ein (z. B. ein Flugticket oder einen neuen Versicherungsnachweis).

Nutzen Sie für eine vorzeitige Vertragsbeendigung bitte unser Online-Formular.

Entstehen Selbstbeteiligungskosten?

In der Auslandsreisekrankenversicherung, der Reise-Unfallversicherung und in der Notfall-Versicherung gibt es keinen Selbstbehalt. In der Reisegepäck-Versicherung gibt es pro Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 50 €.

In der Reise-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung, außer bei

  • Mietsachschäden und Abschiebung: 20 %, mindestens 50 €
  • Schäden im Haushalt der Gastfamilie: 10 %, mindestens 200 €.
  • Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung: 10 %, mindestens 200 €

Kann ich meine Reiseversicherung verlängern?

Nein, Sie können Ihre Reiseversicherung nicht verlängern. Sie können aber einen Antrag auf einen Anschlussvertrag stellen. Dabei darf die maximale erlaubte Versicherungsdauer (365 Tage) insgesamt nicht überschritten werden. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Ende der ursprünglich vereinbarten Versicherungsdauer stellen und wir dem Anschlussvertrag zustimmen. Versichert sind bei einem Anschlussvertrag nur Versicherungsfälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die NACH Abschluss des Anschlussvertrags neu entstehen.

Wir empfehlen Ihnen die Vertragslaufzeit für den maximal in Frage kommenden Reisezeitraum zu beantragen, da eine Anschlussversicherung immer individuell geprüft wird und ggf. abgelehnt werden kann. Sollten Sie früher von Ihrer Auslandsreise zurückkehren und können dies z.B. mit einem Flugticket belegen, kann der Versicherungsschutz vorzeitig beendet werden. Die zu viel gezahlte Prämie wird Ihnen in diesem Fall zurückerstattet.

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