Hanse Merkur
HanseMerkur

Auslandskrankenversicherung

Anzahl der Reisen
beliebig viele Reisen
Vertragslaufzeit
1 Jahr mit automatischer Verlängerung
Geltungsbereich
weltweit
Gültig für
Urlaubs- und Geschäftsreisen
Maximale Reisedauer
bis 56 Tage
Selbstbeteiligung
ohne

Preisbeispiele:

Preisbeispiel (bis zum 65. Geburtstag), 1 Person ohne Selbstbeteiligung
18,00 Euro
Preisbeispiel (ab dem 65. Geburtstag), 1 Person ohne Selbstbeteiligung
65,00 Euro
Preisbeispiel (bis zum 65. Geburtstag), Familie bis zu 9 Personen
32,00 Euro
Travel Secure
TravelSecure

Auslandskrankenversicherung

Anzahl der Reisen
unbegrenzt
Vertragslaufzeit
1 Jahr mit automatischer Verlängerung
Geltungsbereich
weltweit
Gültig für
alle Reisen
Maximale Reisedauer
maximal 56 Tage
Selbstbeteiligung
Wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung (100,00 Euro)

Preisbeispiele:

Preisbeispiel (bis zum 65. Geburtstag), 1 Person ohne Selbstbeteiligung
24,00 Euro
Preisbeispiel (Person ab 65 bis 74 Jahre), 1 Person ohne Selbstbeteiligung
54,00 Euro
Preisbeispiel (bis zum 65. Geburtstag), Familie bis zu 9 Personen
33,00 Euro
Ergo
Ergo

Auslandskrankenversicherung

Anzahl der Reisen
unbegrenzt
Vertragslaufzeit
1 Jahr mit automatischer Verlängerung
Geltungsbereich
weltweit, mind. 50 Km vom Wohnort entfernt
Gültig für
alle Urlaubs- und Geschäftsreisen
Maximale Reisedauer
45 Tage
Selbstbeteiligung
Wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung (100,- Euro

Preisbeispiele:

Preisbeispiel (bis zum 65. Geburtstag), 1 Person ohne USA/ Kanada ohne Selkbstbeteiligung
18,00 Euro
Preisbeispiel (ab dem 65. Geburtstag, 1 Person ohne USA/ Kanada ohne Selbstbeteiligung
71,00 Euro
Preisbeispiel (bis zum 65. Geburtstag), 2 Erwachsene + bis zu 7 Kindern ohne USA/ Kanada, ohne Selsbstbeteiligung
34,00 Euro

Auslandskrankenversicherungen Jahresvertrag für mehrere Reisen

Ab wann ist ein Jahresvertrag sinnvoll?

Schon ab zwei Reisen im Jahr kann ein Jahresvertrag die richtige Entscheidung sein. Die Beiträge sind günstig und reduzieren sich noch einmal, wenn man sich für die angebotenen Familientarife entscheidet. Der Vertrag verlängert sich meist automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Mit einem Jahresvertrag kann der wichtige Versicherungsschutz während der hektischen Urlaubsvorbereitung nicht vergessen werden.

Reicht meine gesetzliche Krankenversicherung, wenn ich in Europa reise?

Haben wir schon ein geeintes Europa bei der medizinischen Versorgung?

Keineswegs. Die verschiedenen europäischen Länder haben unterschiedliche Sozialversicherungssysteme und unterscheiden sich damit oft in wesentlichen Punkten vom deutschen System, wie wir es gewohnt sind. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet grundsätzlich in Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Oft werden jedoch bestimmte Leistungen nicht übernommen, die uns selbstverständlich erscheinen.

Was ist standardmäßig nicht versichert?

Es gibt eine Reihe von Risiken, die in einer „normalen“ Krankenversicherung selbstverständlich versichert sind, die bei einer Reisekrankenversicherung nicht versichert sind. Zum Beispiel sind Behandlungen, die schon vor Reiseantritt bekannt sind, die aber aber aus medizinischen Gründen auch während des Urlaubs statt finden müssen (z.B. Dialyse), nicht versichert.

In der Zahnmedizin sind meist nur schmerzstillende Behandlungen versichert. Aufwendige Zahnbehandlungen oder Zahnersatz ist nicht versichert. Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und Provisorien nach einem Unfall sind jedoch meist mitversichert.

Nicht versichert ist in der Regel außerdem:

  • Anschaffungen und Reparaturen von Hörgeräten und Sehhilfen.
  • Behandlungen von Suchterkrankungen
  • Eine Reise, die das Ziel hat sich im Ausland zu behandeln
  • Pflegebedürftigkeit und Verwahrung
  • Psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung sowie Hypnose
  • Behandlungen durch Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet

Was ist im Schadensfall normalerweise zu tun und zu beachten?

Der Schaden muss möglichst gering gehalten werden und der Versicherer muss unverzüglich informiert werden.

Folgende Unterlagen müssen nach einer Behandlung einreicht werden:

  • Versicherungsnachweis
  • Buchungsbestätigung z.B. des Reiseveranstalters
  • Angabe der Diagnose
  • Behandlungsbericht
  • Anschrift und Mitgliedsnummer der Krankenversicherung der erkrankten / versicherten Person

Diagnose und Behandlung sollten eindeutig formuliert sein und möglichst auf deutsch oder englisch sein, damit die Auszahlung reibungslos abläuft.

Inhalt