Wer in den Urlaub in das Ausland fährt, der meint, er genießt den vollen Versicherungsschutz. Doch diese Annahme ist leider völlig falsch.
Der Versicherungsschutz von privat versicherten Personen und gesetzlich versicherten Personen erstreckt sich in der Regel nur auf das Heimatland, oder aber auf Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialabkommen geschlossen hat. Das ist weder bei allen EU-Ländern der Fall, noch ist dieses Abkommen so umfassend, wie es notwendig wäre. Wer also Urlaub im Ausland machen will, oder regelmäßig in das Ausland reisen muss, der sollte sich so schnell wie möglich eine Auslandsversicherung zulegen. Während diese Versicherung in privaten Krankenversicherungen oftmals inkludiert ist, müssen gesetzlich versicherte Personen für diesen Fall vorsorgen und eine gesonderte Versicherung abschließen.
Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Man muss nur wissen, welche Art von Versicherung man benötigt und wie die Vertragskonditionen im idealen Fall gestaltet sein müssen. Die nachfolgenden Absätze helfen bei der Informationsbeschaffung und sind eine solide Basis für die Auswahl der passenden Auslandskrankenversicherung.
Sofern kein Urlaub, oder kein anderweitiger Aufenthalt im Ausland geplant ist, wird auch keine Krankenversicherung für das Ausland benötigt. Allerdings sind die Kosten für eine Krankenversicherung im Ausland sehr niedrig, und es schränkt doch die Spontanität ein, wenn man bei seinen Aufenthalten im Ausland nicht ausreichend versichert ist. Deswegen sollte man auf jeden Fall bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung anfragen und sich ein Angebot einholen. Die niedrigen Kosten sorgen dafür, dass eine Auslandsreiseversicherung im Falle des Falles auf jeden Fall mehr bringt, als dass sie kosten kann. Es handelt sich also weniger um ein Muss, als vielmehr um ein vernünftiges Sollte. Der Abschluss des Vertrages ist immer sinnvoll und macht während eines Aufenthaltes im Ausland den kleinen Unterschied aus.
Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung sind moderat und richten sich nur in wenigen Fällen, vor allem bei privat versicherten Personen, nach den Vorerkrankungen. Wichtig ist es zu bedenken, wie lange die Laufzeit der Auslandskrankenversicherung ist und welche maximale Aufenthaltsdauer im Ausland versichert wird. Auslandskrankenversicherungen mit einer sehr langen Versicherungsdauer, oder aber einer unbegrenzten Versicherungsdauer sind in der Regel deutlich teurer. Für den kurzen Urlaub im Ausland muss man mit monatlichen Kosten von knapp 10,00 Euro kalkulieren.
Demgegenüber kosten Versicherungen, bei denen der Aufenthalt im Ausland durch den Vertrag nicht begrenzt wird, oft bis zu 200 Euro pro Monat und sind somit deutlich teurer. Wer spontan in den Urlaub fahren möchte, und sich nicht vor jedem Urlaub um seine Versicherung kümmern will, der sollte über seinen Versicherer einen Jahresvertrag abschließen. Diese sind meistens noch günstiger und ermöglichen in einem begrenzten Rahmen einen vollständig abgesicherten Urlaub.
Es hängt ganz davon ab, welche Art der Krankenversicherung im Ausland benötigt wird. Grundsätzlich muss zwischen der Reisekrankenversicherung, sowie der Langzeit Auslandskrankenversicherung unterschieden werden. Während die Reisekrankenversicherung meist nur über einen bestimmten Zeitraum gültig ist, und deswegen auch die Vertragslaufzeit begrenzt ist, ist die Langzeit Auslandskrankenversicherung über einen längeren Zeitraum hin ausgelegt und ideal für Grenzgänger und Berufspendler mit Auslandswohnort, oder Auslandsarbeitsplatz. Es gibt viele verschiedene Angebote für Krankenversicherungen, die auch im Ausland ihre Gültigkeit haben und dort einen umfassenden Schutz anbieten. Privat versicherte Personen sind hier oftmals leicht im Vorteil, da bei ihnen die Leistungen im Ausland bereits im Vertrag inkludiert sind. Grundsätzlich ist eine kurzfristige Versicherung fast immer möglich. Auch am Tag des Antritts der Reise kann eine gültige Versicherung abgeschlossen werden.
Bei der Berechnung der Versicherungsprämie spielen bei der Reisekrankenversicherung Vorerkrankungen keine Rolle. Allerdings sind Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt geplant waren oder vom Arzt verschrieben wurden grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Es werden die Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland übernommen. Beim Zahnarzt werden in der Regel schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz übernommen
Darüber hinaus werden die Kosten für einen Krankentransport zur nächsten Klinik und den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ins Heimatland übernommen.
Gerade der letzte Punkt kann im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls von erheblicher Bedeutung sein.
Der größte Pluspunkt der Reisekrankenversicherung ist der versicherte Rücktransport. Sofern dieser medizinisch notwendig und geboten ist, werden die Kosten hierfür übernommen. Das ist ein enormer Kostenblock. Ein medizinischer Rücktransport kostet selbst über sehr kurze Strecken bereits mehrere tausend Euro. Je weiter entfernt das Reiseziel ist, umso höher auch die Kosten für einen solchen Rücktransport. Eine Reisekrankenversicherung schützt hier und ermöglicht einen absolut entspannten und sorgenfreien Urlaub zu jeder Zeit!
Der Geltungsbereich der Versicherung wird im Versicherungsschein erläutert. Dieser kann sich teilweise stark unterscheiden. In der Regel sind Länder innerhalb der EU in Gänze integriert, sowie die beliebten Reiseländer. Es gibt allerdings Ausnahmen, für die eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden muss.
Wer seinen Jahresurlaub versichern möchte, kann eine kurzfristige Reiskrankenversicherung abschließen Die Versicherungsdauer sollte der Reisedauer inklusive An- und Abreise entsprechen. Die temporäre Reisekrankenversicherung kann also für wenige Tag oder auch für einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden. Die maximal versicherte Reisedauer beträgt in der Regel zwischen 30 und 70 Tagen.
Wer öfters im Jahr verreist sollte einen Jahresvertrag abschließen. Reisekrankenversicherungen für die gesamte Familie sind oft besonders günstig.
Auslandskrankenversicherungen für einen längeren Auslandsaufenthalt, zum Beispiel ein beruflicher Aufenthalt, werden ebenfalls angeboten. Es gibt Angebote bis zu einem Jahr, oder aber auch temporäre Auslandskrankenversicherungen bis zu 5 Jahren.
Übliche Reisekrankenversicherungen sind für einen langfristigen Auslandsaufenthalt in der Regel nicht geeignet. Hier ist überlegenswert, ob man nicht eine langfristige Versicherung abschließt oder sich aber zusätzlich direkt im Zielland versichert. Letzteres kann auch aus steuerrechtlicher Sicht eine interessante Option sein. In manchen Fällen können Arbeitnehmer die Kosten für eine Versicherung im Ausland von den Steuern absetzen und so den umfassenden Schutz einer Krankenversicherung auch im Ausland genießen.
Neben dem Reisepass und der Versichertenkarte sollte auch immer ein Auslandskrankenschein vorliegen. Innerhalb der EU wurde dieser zwar mittlerweile durch die Versichertenkarte abgelöst, aber sicher ist sicher und im außereuropäischen Ausland ist dieser Auslandskrankenschein noch immer zwingend notwendig.
Um innerhalb der EU zu reisen, benötigen Bürger der EU-Mitgliedstaaten in der Regel nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Reisepass erforderlich ist, und es ist immer ratsam, sich vor der Reise über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) ist eine Karte, die im Ausland medizinische Versorgung gewährleistet. Sie sollte immer in Verbindung mit einer gültigen Reiseversicherung verwendet werden und ist zusammen mit dem Reisepass wichtig, wenn man im Ausland reist.
Ein Auslandskrankenschein ist ein Dokument, das von der Krankenversicherung ausgestellt wird und den Anspruch auf medizinische Versorgung im Ausland bescheinigt. Er enthält Informationen über den Versicherten und die gültige Versicherung und wird von Ärzten und Krankenhäusern im Ausland akzeptiert.
Wenn Sie im Ausland erkranken und Ihre Reisekrankenversicherung in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich in der Regel an das örtliche Krankenhaus oder an eine Arztpraxis wenden, um medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollten auch Kontakt mit Ihrer Reisekrankenversicherung aufnehmen, um die genauen Schritte und Anforderungen für die Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen zu erfahren.
In der Regel müssen Sie der Reisekrankenversicherung eine Kopie des Krankenhaus- oder Arztberichts sowie Rechnungen und andere relevante Dokumente vorlegen, um die Leistungen zu beantragen. Es ist wichtig, sich schnell mit der Reisekrankenversicherung in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass Sie die notwendige medizinische Versorgung erhalten und Ihre Ansprüche geltend machen können.