Sie sind beruflich oder privat für einen längeren Zeitraum in Deutschland, als Geschäftsreisender, Student, Au Pair, Schüler oder Saisonarbeiter?
Sie brauchen eine Versicherung, die Sie in Deutschland bei Krankheit, Unfällen und anderen Notlagen absichert?
Hier können Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen.
Die Krankenversicherung für ausländische Gäste
Kostengünstiger Grundschutz in der Basisvariante
Topschutz in der Profivariante
Erstattung bei vorzeitiger Reiseunterbrechung
24 Stunden Notfalldienst
Heimaturlaub bis zu 6 Wochen mitversichert
Vor der Einreise oder kurz nach der Einreise nach Deutschland versicherbar
Höchsteintrittsalter 75 Jahre
Incoming Zusatzpaket
Für einen kleinen Beitrag sind Sie als Ausländer in Deutschland für Ihren Aufenthalt bestens gegen die wichtigsten Gefahren abgesichert:
- Reise-Unfallversicherung
- Reise-Haftpflichtversicherung
- Notfallversicherung
Schäden im Haushalt der Gastfamilie sind bis mindestens 10.000,- Euro mitversichert.
Keine Selbstbeteiligung
Hilfe bei Verlust von Kredit- oder Debitkarten
Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten
Fragen und Antworten
Wer kann die Reiseversicherung für ausländische Gäste abschließen?
Die Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland ist ein Angebot für Menschen bis 75 Jahre mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Reiseversicherung gilt für vorübergehende Aufenthalte bis zu 5 Jahren. Deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland können die Reiseversicherung für ausländische Gäste ebenfalls abschließen.
Wann sollte ich die Reiseversicherung für ausländische Gäste abschließen?
Jederzeit vor Einreise oder kurzfristig nach Einreise.
Wie verhalte ich mich, wenn ich krank werde?
24-Stunden-Notruf-Service kontaktieren
Der Hanse Merkur 24-Stunden-Notruf-Service hilft Ihnen rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 40 5555-7877 weiter. Das Experten-Team gibt Ihnen Verhaltenstipps, stellt den Kontakt zu Ärzten und Krankenhäusern her oder organisiert bei Bedarf einen Krankenrücktransport. Nach der Reise füllen Sie das Online-Schadenformular aus und wir erstatten Ihre Ausgaben schnellstmöglich.
Ist mein Heimaturlaub bei langfristigen Auslandsaufenthalten versichert?
Bis zu 6 Wochen im Jahr
Bei der Reiseversicherung für ausländische Gäste bis 5 Jahre ist Ihr Heimaturlaub von bis zu 6 Wochen pro Jahr abgesichert. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Vertrag für mindestens 12 Monate (ohne Anschlussversicherung) abgeschlossen haben.
Kann ich meine Reiseversicherung verlängern?
Antrag auf Anschlussvertrag stellen
Nein, Sie können Ihre Reiseversicherung nicht verlängern. Sie können aber einen Antrag auf einen Anschlussvertrag stellen. Dabei darf die maximale erlaubte Versicherungsdauer (365 Tage bzw. 5 Jahre) insgesamt nicht überschritten werden. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Ende der ursprünglich vereinbarten Versicherungsdauer stellen und wir dem Anschlussvertrag zustimmen. Versichert sind bei einem Anschlussvertrag nur Versicherungsfälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die NACH Abschluss des Anschlussvertrags neu entstehen.
Wir empfehlen Ihnen die Vertragslaufzeit für den maximal in Frage kommenden Reisezeitraum zu beantragen, da eine Anschlussversicherung immer individuell geprüft wird und ggf. abgelehnt werden kann. Sollten Sie früher von Ihrer Auslandsreise zurückkehren und können dies z.B. mit einem Flugticket belegen, kann der Versicherungsschutz vorzeitig beendet werden. Die zu viel gezahlte Prämie wird Ihnen in diesem Fall zurückerstattet.
Kann ich die Versicherung vorzeitig beenden, falls ich früher zurückreise?
Ja, anteilige Rückerstattung
Die Reiseversicherung für ausländische Gäste können Sie zur nächsten Prämienfälligkeit kündigen, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig beenden. Reichen Sie innerhalb von 31 Tagen nach Ende des Auslandsaufenthaltes einen geeigneten Nachweis für die Beendigung ein (z. B. ein Flugticket oder einen neuen Versicherungsnachweis). Wir zahlen Ihnen die Versicherungsprämie anteilig zurück.