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Was bedeutet Haftpflicht?

Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn Sie jemanden schädigen, müssen Sie dafür finanziell aufkommen. Oder juristisch ausgedrückt im § 823 des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB):

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ …und das in unbegrenzter Höhe!

Nicht so einfach ist es, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. Bei der Verschuldenshaftung (deliktische Haftung) muss der oder die Geschädigte dann dem Schädiger das Verschulden und die Höhe des Schadens nachweisen. Und dann kann es kompliziert werden.

Da man unbegrenzt haftet und die Klärung der Schuldfrage sehr aufwendig sein kann, oft mit jahrelangen Prozessen verbunden ist, ist die private Haftpflichtversicherung einer der wichtigsten Versicherungen im Privatbereich.

Inhalt

Warum eine Reisehaftpflichtversicherung?

85% aller Deutschen haben eine private Haftpflichtversicherung.

Die Reisehaftpflichtversicherung bietet im Wesentlichen die gleichen Leistungen wie die private Haftpflichtversicherung an. Sie gilt aber ohne wenn und aber, wird jedoch für den Aufenthalt in einem fremden Land abgeschlossen.

Zuerst sollte also geprüft werden, ob man schon eine private Haftpflichtversicherung hat und wenn ja, ob diese auch in dem Land gilt, in das man reisen möchte.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie sich für die Reisehaftpflichtversicherung entscheiden. Oft wird sie als Paketlösung mit anderen Reiseversicherungen angeboten und kostet nur einige Cents pro Tag.

Für Vielreisende werden auch Jahresverträge angeboten.

Welche Schäden deckt die Reisehaftpflichtversicherung ab?

In der Regel sind die Leistungen der Reisehaftpflichtversicherung mit denen der privaten Haftpflichtversicherung vergleichbar, nur dass die Leistungen eben im Ausland erbracht werden.

Zu den Standardleistungen gehören:

Personenschäden

Personenschäden beziehen sich auf Verletzungen oder den Tod von Personen, die durch einen Unfall oder eine Handlung während einer Reise verursacht wurden. Reisehaftpflichtversicherungen decken in der Regel die Kosten für medizinische Behandlungen, Schmerzensgeld oder sonstige Ansprüche, die gegen den Versicherten geltend gemacht werden könnten.

Sachschäden

 Sachschäden beziehen sich auf Schäden oder Zerstörung von Gegenständen oder Eigentum Dritter, die während einer Reise verursacht wurden. Eine Reisehaftpflichtversicherung deckt in der Regel die Kosten für Reparaturen oder Ersatz der beschädigten Gegenstände.

Vermögensschäden

Vermögensschäden sind finanzielle Verluste, die Dritten durch die Handlungen oder Unterlassungen des Versicherten während der Reise entstehen. Reisehaftpflichtversicherungen können solche Schäden abdecken, wenn sie zum Beispiel aus einer Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten resultieren.

Mietsachschäden

Mietschäden beziehen sich auf Schäden oder Verluste, die an gemieteten Objekten, wie zum Beispiel Ferienwohnungen oder Mietwagen, während einer Reise entstehen. Reiseversicherungen können eine Deckung für solche Schäden anbieten, um die Kosten für Reparaturen oder Ersatz zu übernehmen.

Passiver Rechtschutz

Wenn der Schaden gerechtfertigt ist und das schuldhafte Verhalten bei Ihnen liegt, zahlt die Versicherung den Schaden in Geld bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Sollten Sie nicht schuldhaft gehandelt haben und die Schadensersatzansprüche gegen Sie sind ungerechtfertigt, wehrt der Versicherer den Schaden ab, auch juristisch, auch vor Gericht.

Der „passiver Rechtschutz“ der Haftpflichtversicherung wird oft unterschätzt, stellt aber ein Wesentliche Leistung der Haftpflichtversicherung dar.

Gerade bei der Reisehaftpflichtversicherung, die ja im Ausland gilt, mit anderer Sprache und anderen Gesetzen, hat die Abwehr von Schadensersatzansprüchen manchen Reisenden vor juristischen Auseinandersetzungen und ungerechtfertigten Zahlungen bewahrt.

Was ist nicht versichert?

Die verschiedenen Versicherer unterscheiden sich in ihren Bedingungen und in Ihren Ausschlüssen. Es gibt jedoch einige Ausschlüsse die generell gelten.

 

Hier einige Beispiele:

– Vorsatz

– Abnutzung

– Schäden mit einem Fahrzeug (hier ist die KFZ Versicherung zuständig)

– Buß- und Strafgelder

– Schäden, die man selbst erleidet (Eigenschäden)

– Schäden durch Haustiere

– Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen

Worauf ist zu achten?

Achten Sie auf ausreichende hohe Versicherungssummen. 3.000.000,00 Euro für Personen- und Sachschäden sollte die absolut unterste Grenze sein, besser 5 oder 10.000.000,00 Euro

Für Familien gibt es günstige Familienangebote.

Achten Sie darauf, dass es für Reisende in die USA und nach Kanada oft separate Produkte gibt.

Die meisten Reiseversicherungsangebote gelten für Freizeitangebot. Beruflich Reisende sollten darauf achten, dass sowohl Urlaubsreisen als auch Geschäftsreisen inbegriffen sind.

Neu: Pflichtversicherung für Reisen nach Italien und Südtirol ab 2022

Seit dem 01.01.2022 besteht Versicherungspflicht für Haftpflichtrisiken in Skigebieten in Italien und Südtirol

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